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Fachplanung von Brandmeldeanlagen - Abnahme

Die Abnahme der Brandmeldeanlage nach DIN 14675 erfolgt nachdem die Betriebsbereitschaft der Anlage zur Abnahme mit Vorlage des Inbetriebsetzungsprotokolls und der Ausführungsunterlagen nach DIN 14675 von der ausführenden Fachfirma erklärt wurde.

Bei besonderen Auflagen oder Risiken oder auf berechtigtes Verlangen des Auftraggebers, der beteiligten Fachfirmen oder einer Behörde kann eine ergänzende Prüfung durch weitere Beauftragte (z. B. Versicherer, Gutachter, staatlich anerkannte Sachverständige) notwendig sein. Die Prüfung muss nach den jeweiligen Bestimmungen (z. B. behördlich, versicherungsrechtlich) erfolgen. Die Abnahme nach DIN 14675 Abschnitt 9 ersetzt nicht die Prüfung durch Sachverständige, die im baurechtlichen oder im versicherungstechnischen Verfahren tätig sind.

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